Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter PrismCraft Media – Sven Schüffel, Oberfarrnbacher Str. 20, 90768 Fürth (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden/ der Kundin (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. 

(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Der Anbieter erbringt seine Dienstleistungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern. Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote und Preise sind freibleibend und nicht bindend, bis der Kunde das Angebot des Anbieters verbindlich angenommen hat.

(2) Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters schriftlich oder in Textform (per E-Mail) oder elektronisch bestätigt. Die AGB werden dem Angebot beigefügt bzw. dem Kunden anderweitig zugänglich gemacht (z.B. Verlinkung) und bei Annahme des Angebotes Bestandteil des Vertrages.

(3) Nebenabreden bestehen zwischen den Parteien nicht. Soweit Nebenabreden vereinbart werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungen

(1) Der Anbieter erbringt Leistungen in der Erstellung von Content (Videos etc.) Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien. Der Anbieter ist berechtigt Mehraufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern der Mehraufwand nicht auf das Verschulden des Anbieters zurückzuführen ist.

(2) Bei der Erbringung von (video)grafischen oder sonstigen gestalterischen Dienstleistungen ist der Anbieter in der Gestaltung frei, sofern der Kunde keine konkreten Vorgaben geäußert hat.

(3) Der Anbieter ist berechtigt zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Subunternehmer einzusetzen, ohne dass es einer Zustimmung des Kunden bedarf. 

(4) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Anbieter stellt das fertig produzierte Material in gängigen Dateiformaten zur Verfügung. Der Kunde ist für die Beschaffung einer geeigneten Darstellungssoftware selbst verantwortlich.

 

§ 4 Nachbesserung

(1) Der Kunde ist berechtigt nach den gesetzlichen Bestimmungen zwei Nachbesserungen hinsichtlich des zur Verfügung gestellten Materials zu verlangen. 

(2) Der Anbieter ist berechtigt Änderungswünsche des Kunden abzulehnen, die über das Maß der gesetzlichen Nachbesserung hinausgehen oder einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen.

 

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag endet mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Sofern ein Laufzeitvertrag geschlossen wird, gilt die im Angebot vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Anbieter ist berechtigt Schadensersatz zu verlangen, wenn die außerordentliche Kündigung durch den Kunden verschuldet ist. 

(4) Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang beim Vertragspartner. 

 

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Einholung etwaiger Genehmigungen und die Erfüllung von Sicherheitsauflagen selbst verantwortlich, sofern nicht anderweitig mit dem Anbieter schriftlich vereinbart.

(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Anbieter und das von ihm eingesetzten Arbeitskräfte freien Zugang und Zutritt zum Aufnahmeort haben, sofern Aufnahmen an einer vom Kunden bestimmten Örtlichkeit erfolgen sollen.

(3) Der Kunde versichert, dass er die Einwilligung der auf den Bildern/Videos festgehaltenen Personen zur Abbildung eingeholt hat, falls diese von ihm vorgegeben worden sind und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

(4) Der Kunde ist zur Mitwirkung dergestalt verpflichtet, dass der Anbieter die Leistungen reibungslos erbringen kann.

(5) Ein Verstoß gegen die Pflichten berechtigt den Anbieter zum Rücktritt. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung verpflichtet. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden des Anbieters nachzuweisen.

 

§ 6a Abnahme durch den Kunden und Freigaben

(1) Der Kunde nimmt die Werkleistung nach Fertigstellung ab. Verweigert der Kunde die Abnahme ohne Mängel geltend zu machen oder meldet sich nicht zurück, gilt die Abnahme nach Ablauf von 14 Tagen als erteilt. 

(2) Sofern vor der Fertigstellung Freigaben durch den Kunden zu erteilen sind, damit die Leistungserbringung fortgesetzt werden kann, kann der Anbieter hierfür eine Frist setzen. Läuft die Frist ohne Beanstandung des Kunden ab, gilt die Freigabe als erteilt.

 

§ 7 Absage eines Termins

(1) Der Anbieter ist berechtigt Termine kurzfristig abzusagen, wenn dies aufgrund von Wetterbedingungen, höherer Gewalt oder Krankheit der Ausführenden des Anbieters erforderlich ist. Der Anbieter informiert den Kunden in diesem Fall so früh wie möglich über den Ausfall des Termins oder eine Verzögerung. 

(2) Der Anbieter berechnet keine Mehrkosten bei Abbruch oder Verschiebung des Termins durch den Anbieter. 

(3) Sofern der Kunde einen Termin absagt, bei dem sein Mitwirken erforderlich ist oder einen Termin vereitelt, gehen die Mehrkosten für einen Ersatztermin zu Lasten des Kunden.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.

(2) Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Kunde tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung hiermit an.

(3) Werden die gelieferten Waren durch den Kunden zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Anbieter, ohne dass diesem hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Eigentumserwerb des Kunden nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Wird die gelieferte Ware mit anderer, dem Anbieter nicht gehörender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, wird der Anbieter Miteigentümer an der neuen Sache nach dem Verhältnis der von ihm gelieferten Ware und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Der Anbieter ist zur Finanzierung der an den Anbieter abgetretenen Forderung berechtigt. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und dem Schuldner an die Abtretung anzuzeigen.

(4) Zugleich ermächtigt der Kunde den Anbieter, den Schuldner die Abtretung im Namen des Kunden bekanntzugeben. Der Kunde darf die ihm gelieferte Ware bzw. Gegenstände weder verpfänden, noch Dritten zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung oder Beschlagnahmung bzw. sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen und den Handlungen der Dritten zu widersprechen.

 

§ 9 Preise und Versandkosten

(1) Wenn der Kunde gegen Aufpreis den Versand des Materials auf Datenträger per Post beauftragt, trägt der Kunde das Versandrisiko.

(2) Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen.

 

§ 10 Zahlungsmodalitäten, Verzug

(1) Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich nach dem auf der Rechnung bzw. im Angebot des Anbieters angegebenen Zahlungsziel. Sofern kein Zahlungsziel angegeben wird, ist der Betrag binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.

(2) Der Anbieter ist berechtigt eine Anzahlung vom Kunden und je nach Auftragsfortschritt weitere Zahlungen verlangen.

(3) Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer, so betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus. Dem Kunden bleibt es vorbehalten einen geringeren Schaden des Anbieters nachzuweisen.

(5) Soweit der Kunde mit einer Zahlung oder Anzahlung in Verzug ist, ist der Anbieter berechtigt nach vorheriger erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurück zu treten.

 

§ 11 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Kunden Mängel dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Anbieter bereit zu halten. 

(3) Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in der Farb- oder Audiowiedergabe berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sein denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. 

 

§ 12 Haftung des Anbieters

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Der Kunde ist für die Erstellung von Sicherheitskopien von dem Anbieter zur Verfügung gestellter digitaler Inhalte oder körperlicher Inhalte selbst verantwortlich. Die Haftung auf entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Die Haftung wird insgesamt auf den Auftragswert beschränkt.

(4) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg hinsichtlich des vom Kunden gewünschten Verwendungszweck des produzierten Videos (z.B. keine Reichweite, Absätze etc.). Ebenso übernimmt der Anbieter keine Haftung für vom Kunden veränderte Inhalte.

(5) Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(6) Die sich ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

§ 13 Urheberrecht, Nutzungsrechte, Verwendung von KI

(1) Das Urheberrecht an Grafiken, Entwürfen, Vorlagen, Mustern, Reinzeichnungen, Filmen, Musikstücken, Repros, Lithographien und dergleichen verbleibt beim Anbieter. 

(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Anbieters aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. 

(3) Die Nutzungsrechte werden unbeschränkt eingeräumt, soweit nicht anders vereinbart. Die Rechte an Rohmaterialien verbleiben beim Anbieter.

(4) Im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen kann der Anbieter lizenzfreie Musik, die von Stock-Plattformen bereitgestellt wird, sowie KI-generierte Musik und VoiceOver-Inhalte verwenden. Zusätzlich kann der Anbieter auch andere KI-generierte Inhalte aus verschiedenen Bereichen verwenden. Sämtliche Inhalte werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt und unter Berücksichtigung der geltenden Lizenzbedingungen genutzt.

(5) Der Anbieter prüft die rechtliche Zulässigkeit der verwendeten Inhalte sorgfältig, kann jedoch keine Garantie übernehmen, dass Dritte keine Ansprüche aufgrund vermeintlicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzungen geltend machen.

(6) Sollten durch die Nutzung von lizenzfreien oder KI-generierten Inhalten Ansprüche Dritter aufgrund von Urheberrechtsverletzungen oder verwandten Schutzrechten entstehen, haftet der Anbieter nicht, sofern die Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung der jeweiligen Lizenzbedingungen eingesetzt wurden.

(7) Eine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien bedarf der Textform. Diese kann auch nach Vertragsschluss getroffen werden.

 

§ 14 Referenzen, Urheberkennzeichnung

(1) Falls nicht anders in Textform vereinbart, ist der Anbieter berechtigt, auf gelieferten Filmmaterial im Abspann einen Urheberhinweis auf den Anbieter anzubringen. Die Entfernung des Urheberhinweises ist untersagt.

(2) Der Anbieter ist berechtigt Bild- und Filmmaterial des Kunden oder Ausschnitte daraus auf seiner Webseite und in seinen Social Media Auftritten (z.B. Facebook, Instagram) unentgeltlich zu veröffentlichen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt Firmennamen von Kunden als Referenz auf seiner Webseite und seinen Social Media Auftritten unentgeltlich zu veröffentlichen. Dies beinhaltet auch die Widergabe des Logos des Kunden.

 

§ 15 Rechte Dritter

(1) Sofern der Kunde dem Anbieter eigene Inhalte für die Anfertigung des Bild-/Filmmaterials zur Verfügung stellt, gilt Folgendes: Der Kunde bestätigt hiermit gegenüber dem Anbieter der Rechteinhaber der zur Verfügung gestellten Materialien zu sein und insbesondere keine Rechte Dritter zu verletzen. 

(2) Der Kunde ist für die Inhalte der von Ihm zur Verfügung gestellten Materialien verantwortlich. Der Anbieter macht sich diese nicht zu Eigen und ist auch nicht verpflichtet diese auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. 

(3) Insbesondere verpflichtet sich der Kunde pornografische, rechts- oder linksextremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte nicht dem Anbieter zur Verfügung zu stellen. 

(4) Wird der Anbieter dennoch von Dritten oder staatlichen Institutionen wegen der Verletzung Ihrer Rechte durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien in Anspruch genommen, so verpflichtet der Kunde sich, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und alle Kosten die dem Anbieter durch die Inanspruchnahme oder durch die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes entstanden sind, zu tragen. 

(5) Die Freistellung durch den Kunden von Ansprüchen gegen den Anbieter gilt hier insbesondere für die Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter und umfasst insbesondere die Rechtverteidigungskosten des Anbieters. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadenersatzansprüche des Anbieters bleiben davon unberührt. 

 

§ 16 Geheimhaltung

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. 

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

 (4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,

a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,

b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,

c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,

d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,

f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

g) für die Referenznennung nach § 14 der AGB.

 

§ 17 Datenschutz

(1) Der Kunde ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.

(2) Soweit der Kunde personenbezogene Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass die Einwilligung der Dritten eingeholt wurde. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.

(3) Die Rechte des Kunden bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

  • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
  • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
  • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Artikel 21 – Widerspruchsrecht
  • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
  • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Kunde bzw. Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Anbieter oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

(5) Auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Anbieters wird verwiesen.

 

§ 18 Art der Zurverfügungstellung, Dauer der Speicherung

(1) Der Anbieter kann dem Kunden das Material über Filehoster zur Verfügung stellen. Der Kunde erhält hierzu einen Link zum Bereich, von dem er das Material herunterladen kann. Der Link kann seitens des Kunden auch Dritten zur Verfügung gestellt werden und ist nicht passwortgeschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Material auch auf Servern von außerhalb der EU gespeichert wird. Die Speicherfrist kann begrenzt werden. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, stehen die Inhalte dort für 2 Wochen zum Download bereit.

 (2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter das dem Kunden zur Verfügung gestellte Material auf eigener Hardware für bis zu 3 Jahre speichern darf. Eine Pflicht zur Speicherung besteht jedoch nicht.

 

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters in Fürth.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

Stand: 5. Januar 2025

 

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